
Spezieller Artenschutz
Der Artenschutz nimmt laut EU-Verordnung und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Eingriffen in Natur und Landschaft ein. Er ist zu beachten, wenn es um Projekte geht wie z.B.: Gebäudesanierung, Aus- und Umbau von Straßen und Bahnstrecken, Errichtung von Solar- und Windenergie-Anlagen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Fachbeiträge Artenschutz bzw. spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sAP)
- Artenschutz-Potenzialabschätzungen
- Erfassung von Arten:
A. Geschützte Pflanzen und Landschaftsbestandteile
B. Avifauna:
C. Fledermäuse
Fledermaus-Monitoring, z.B. an Windmessmasten oder in Gondelhöhe
D. Reptilien inklusive Umsiedlung sowie Monitoring
E. Wildkatze (Erfassung per Lockstock-Methode)
F. Sonstige Säugetiere: Haselmaus (Fang und Auswertung per Nest-Tubes), Biber, jagdbare Wildtiere u.a.
G. Amphibien inkl. Umsiedelung von Eingriffs- in Hälterungsflächen
H. Insekten: Falter, Libellen, Heuschrecken, Käfer, Ameisen (inkl. Umsiedelung)
I. Fische, Makrozoobenthos
Eine Referenzliste (pdf) können Sie hier herunterladen.