Dabei sind folgende Belange und Auswirkungen zu berücksichtigen:
Naturschutz - Artenschutz - Wasserrecht - Bodenschutz - Forstwirtschaft - Denkmalschutz - Maschineneinsatz und Betriebsstoffe - Gebäude und Verkehrsflächen - Brandschutz - Abfälle - Immissionen.
Gerne übernehmen wir auch die Aufgabe der Ausführungsüberwachung, wenn ökologische Maßnahmen als Ausgleich für Eingriffe (Kompensationsmaßnahmen) durchgeführt werden. Zu den Aufgaben der Ökologischen Baubegleitung (ÖBB/UBÜ), die als Vorkehrung zum Schutz der Allgemeinheit verstanden wird, gehören im Einzelnen:
- Risikominderung von Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach § 2 UVPG während der gesamten Bauphasen (z.B. Rodung, Wegebau, Hoch- und Tiefbau, Kabelverlegung, Baustellenrückbau)
- Einweisung und Abstimmung mit Bauleiter, Behörden, AG etc. sowie Integration in den Bauzeitenplan
- Projektbezogene meist wöchentliche Berichterstattung mit Fotodokumentation
- Checkliste über den Baustellenablauf.
Der finanzielle Aufwand für die Ökologische Baubegleitung rechtfertigt sich meist bereits durch einen geringeren Planungsaufwand und erst recht durch vermiedene Umweltschäden (Umweltschadensgesetz)!