Der Artenschutz nimmt laut EU-Richtlinien und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Eingriffen in Natur und Landschaft ein. Er ist stets und bei sämtlichen Vorhaben zu beachten, so z.B. auch bei: Gebäudesanierung, Ausbau von Straßen und Bahnstrecken, Netzausbau, Errichtung von Solar- und Windenergie-Anlagen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Fachbeiträge Artenschutz bzw. spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sAP)
- Artenschutz-Potenzialabschätzungen
- Erfassung von Arten:
A. Geschützte Pflanzen und Landschaftsbestandteile
B. Avifauna
- Brutvogel-/Revierkartierungen
- Funktionsraumanalysen
- Zug- und Rastvogelkartierungen
- Greifvogelübersichtskartierungen und Horstkontrollen
- Monitoring
C. Fledermäuse
- Akustische Erfassung
- Dauererfassung mit Waldboxen
- Netzfänge
- Telemetrie
- Endoskopische Quartierkontrolle
- Monitoring
D. Reptilien inkl. Umsiedlung sowie Monitoring
E. Wildkatze – Erfassung per Lockstockmethode
F. Haselmaus – Fang und Auswertung per Nest-Tubes
G. Amphibien inkl. Umsiedlung von Eingriffs- und Hälterungsflächen
H. Insekten: Falter, Libellen, Heuschrecken, Käfer, Ameisen
I. Fische, Makrozoobenthos